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Dr. med. Christof Mittmann - Logo

FAQ

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie haben 3 Möglichkeit in unserer Praxis einen Termin zu vereinbaren. Natürlich können Sie den klassischen Weg des Telefons wählen und hierüber mit unserer Mitarbeiterin an der Anmeldung einen Wunschtermin ausmachen. Sie haben aber auch die Alternative dies über unser Online-Termin Portal auf die Website (www.ortho-ms.de) selbstständig in ihrem Sinne zu vereinbaren. Sollte beides für Sie nicht Infrage kommen, können Sie uns auch gerne eine E-Mail (praxis@ortho-ms.de) senden, wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was muss ich beim 1. Besuch mitbringen?

Als gesetzlich versicherter Patient benötigen wir bei ihrem 1. Besuch die Versichertenkarte. Über diese werden ihre Daten in unser Praxisverwaltungssystem eingepflegt und wir haben danach die Möglichkeit ihnen eventuell notwendige Verordnungen auszudrucken.

Sollten Sie eine Überweisung von ihrem Hausarzt erhalten haben, so bringen Sie diese bitte zu ihrem 1. Besuch mit.

Als Privatpatient wäre es schön, wenn Sie eine Karte mitbringen würden, da es unsere Arbeit in der Praxis deutlich erleichtert. Mit der Karte können ihre persönlichen Daten in unser Praxisverwaltungssystem übernommen werden und erleichtern die administrativen Erforderlichkeiten.

Habe ich mit langen Wartezeiten zu rechnen

Durch eine gute Organisationsstruktur versuchen wir ihre Wartezeit so gering wie möglich zu halten. Damit dies auch reibungslos umzusetzen ist, bitten wir Sie uns bei der Terminvergabe kurz Ihr Anliegen zu schildern, damit wir den Zeitaufwand abschätzen und Sie so besser einplanen können. Gleiches gilt bei der Vereinbarung über den Online Terminkalender.

Da es im Praxisalltag immer wieder auch Notfälle gibt, die eine sofortige Behandlung erforderlich machen, kann es einmal vorkommen, dass sich der vereinbarte Termin etwas verschiebt.

Bieten Sie eine Video Sprechstunde an?

Als bereits registrierter Patient in unserer Praxis, haben Sie die Möglichkeit, auch über die Video-Sprechstunde mit uns in Kontakt zu treten. So haben Sie die Möglichkeit, ihre Fragen und Beschwerden mit uns über diesem Wege zu besprechen. Bedenken Sie hierbei jedoch bitte, das in der Orthopädie häufig eine detaillierte körperliche Untersuchung erforderlich ist.

Einen Termin vereinbaren Sie bitte über unserer Homepage (https://www.ortho-ms.de/) über den dazugehörigen Button auf der Startseite oder aber auch telefonisch über unserer Anmeldung in der Praxis.

Führen sie in der Praxis eine Akupunkturbehandlung durch?

In unserer Praxis führen wir seit 20 Jahren eine Akupunkturbehandlung zur Linderung Ihrer Schmerzen und Funktionsstörungen nach der traditionell chinesischen Methode durch. Diese Leistung können bei Beschwerden vonseiten der Lendenwirbelsäule und der Kniegelenke über die jeweilige Krankenkasse abgerechnet werden. Eine Behandlung anderer Körperregionen, ist zwar extrem hilfreich, wird jedoch leider von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

Ist Osteoporose behandelbar und wird sie in Ihrer Praxis diagnostiziert?

Um eine Osteoporose zu diagnostizieren ist nach den Leitlinien des deutschen Osteologen Verbandes eine Knochendichtemessung in Form einer DEXA Messung erforderlich. Diese führen wir in unserer Praxis durch. Ist die Knochenfestigkeit reduziert und damit eine erhöhte Bruchgefahr des Knochens gegeben, kann eine medikamentöse Behandlung erfolgen.

Unter bestimmten Bedingungen wird die Knochendichtemessung auch von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt!

Sprechen Sie uns an.

Muss ein Bandscheibenvorfall operiert werden?

Der Therapie eines Bandscheibenvorfalles geht eine genaue vorherige Untersuchung voraus. Im Rahmen der Diagnostik ist nicht nur eine klinische Untersuchung erforderlich, sondern häufig auch eine radiologische und kernspintomografische Bildgebung erforderlich, um abzuklären, inwieweit ein konservatives Behandlungsverfahren ausreichend ist.

Zur Anwendung kommen neben einer medikamentösen Therapie und intensiver Krankengymnastik auch gegebenenfalls wirbelsäulennahe Spritzen (z.B. periradikuläre Infiltration), mit denen wir ihre Beschwerden, hervorgerufen z.B. durch einen Bandscheibenvorfall, reduzieren können, ohne dass eine operative Intervention erforderlich ist.

0251 - 981 675 0
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